Samstag, 22. September 2012

Textilkennzeichnungsgesetz und andere Hürden …

 
 
Gerade habe ich zum ersten Mal erfahren, daß man sich bei der Herstellung von Kinderkleidung an einige gesetzliche Bestimmungen halten muß – natürlich auch bei einem Dawandashop …
 
 
 
Nachdem ich eine zeitlang erfolglos gegoogled habe, habe ich wohl endlich den richtigen Suchbegriff gefunden (wie einfach er auch ist “Texttilkennzeichnung + Gesetz” ^^) und habe einen tollen Treffer auf einer Seite für Shopbetreiber gelandet:
www.shopbetreiber-blog.de

Dort ist im Übrigen auch ein Verlinkung zum Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG).

Der Artikel dort ist sehr hilfreich – allerdings bleiben für mich doch noch einige Fragen offen:
- Was für Bestimmungen gibt es nun, wenn man (Kinder)Kleidung nähen und verkaufen möchte?
- Muß ich auch genaue Angaben machen, wenn ich zB. Eulen oder Laptoptaschen oder Schals nähe?
- Was für Angaben brauche ich noch, wenn ich zB. Kleidung nähe (außer der Angabe mit den % was genau für ein Stoff verwendet wurde (zB. 90% Baumwolle, 10% Elastan)?
- Und gibt es noch andere Ausnahmen, die man beachten sollte? Im Text stand, daß man nicht immer “Wolle” schreiben darf und auch, daß man “Elasthan” schreiben muß und nicht “Lyca” …

Je mehr ich mich darüber informiere, umso unsicherer werde ich ehrlich gesagt … :-(
Hat jemand von Euch evtl. einen Tipp für mich? Kennt ihr Euch damit aus? Was mußtet ihr alles beachten, um nicht der Abmahnfalle erlegen zu sein?

Eure verzweifelte Fadenhexe

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen